Elektronische Form des Rundstempels für Steuerberater
Laut Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 28. März 2023 kann der Rundstempel von Steuerberatern und Berufsausübungsgesellschaften auch in elektronischer Form verwendet werden.
Was bedeutet das konkret?
Die „elektronische Form“ des Rundstempels kann zum Beispiel sein:
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Ein digital erstelltes Stempelbild (jpg-Bilddatei, PDF-Datei), das grafisch dem klassischen Rundstempel entspricht.
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Ein digitaler Stempel, der mit einer Software in ein PDF-Dokument eingefügt wird – z. B. über Acrobat, PDF-XChange oder spezielle Steuerberater-Software.
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Ein Stempel, der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur kombiniert wird, um die Echtheit und Unveränderbarkeit zu garantieren (rechtlich besonders relevant bei offiziellen Dokumenten).
Wie sieht so ein elektronischer Rundstempel aus?
Visuell gleicht er dem klassischen Stempel: runder Aufbau, außen Name und Ort, innen die Berufsbezeichnung. Statt mit Tinte ist er jedoch als grafisches Element in einer Datei sichtbar.
Praxisbeispiel:
Ein Steuerberater erstellt einen Jahresabschluss als PDF. Am Ende des Dokuments fügt er:
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seine digitale Unterschrift
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und den elektronischen Rundstempel ein.
Beides zusammen ersetzt den früheren Papierausdruck mit handschriftlicher Unterschrift und Gummistempel.
Hinweis: Diese Information stellt keine Rechtsauskunft dar. Steuerberater sollten sich im Zweifelsfall an ihre zuständige Steuerberaterkammer wenden.